Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.zvg-dieburg.de veröffentlichte Website.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Barrierefreiheit von Dokumenten
Die verlinkten PDF-Dateien sind überwiegend barrierefrei und als solche gekennzeichnet. Mache PDF-Dateien sind aus technischen Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei zu gestalten, sie sind ebenfalls als solche gekennzeichnet. Es ist nicht immer möglich, vor allem alte Dateien nachträglich barrierefrei zu machen. -
Untertitel von Videos
Einige Videos haben noch keine Untertitel, diese werden von uns derzeit umgesetzt. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel direkt zur Veröffentlichung bereitzustellen.
ZVG Dieburg wird die Webseite regelmäßig auf Barrierefreiheit prüfen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.07.2024 erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsangeboten unserer Seite www.zvg-dieburg.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
ZVG Dieburg
Dietmar Birkenfeld
Außerhalb Hergershausen 2
64832 Babenhausen
Telefon: 06073 603-0
birkenfeld@wasserwerk.com
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de