Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg
Wirtschaftsplan
des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2025
I. Beschluss der Verbandversammlung
Aufgrund des § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung in der Fassung vom 1. Januar 1991 zuletzt geändert durch die XlIl. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung vom 29. November 2024 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg am 29. November 2024 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
1. Mit dem Wirtschaftsplan wird der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes festgesetzt
im Erfolgsplan die Erträge mit 23.647.600 EUR
die Aufwendungen mit 23.159.600 EUR
im Vermögensplan die Einnahmen mit 8.862.000 EUR
die Ausgaben mit 8.862.000 EUR
Der vorgelegte Erfolgsplan weist einen Jahresgewinn von 488.000 EUR aus.
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.405.400 EUR festgesetzt.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen werden mit 0 EUR ausgewiesen.
4. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
5. Beiträge der Mitgliedsgemeinden zur Deckung der laufenden Kosten gemäß § 20 der Verbandssatzung sind im Erfolgsplan des Wirtschaftsjahres 2025 nicht vorgesehen.
6. Es gilt die von der Verbandsversammlung am 29. November 2024 beschlossene Stellenübersicht.
Babenhausen, den 29. November 2024 Zweckverband
Gruppenwasserwerk Dieburg
gez. Siegfried Sudra
Verbandsvoritzender
II. Öffentliche Auslegung
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2025 liegt in der Zeit vom 15. Februar bis 14. März 2025 im Verwaltungsgebäude des Zweckerbandes Gruppenwasserwerk Dieburg, Außerhalb Hergershausen 2, 64832 Babenhausen (Hergershausen), im neuen Verwaltungsgebäude, im Sekretariat, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr eingesehen werden.
gez. Siegfried Sudra
Verbandsvorsitzender
III. Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt als Aufsichtsbehörde
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Datum vom 5. Februar 2025 (Zeichen: I 16-03 u 02/2-2018/10) dem Wirtschaftsplan 2025 die Genehmigung wie folgt erteilt:
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der im Beschluss der Verbandsversammlung vom 29. November 2024 über den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes „Gruppenwasserwerk Dieburg“ in Babenhausen für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von
4.405.400 €
(i. W.: „Vier Millionen vierhundertfünftausendvierhundert Euro“)
gemäß § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
2. den im vorgenannten Beschluss festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
4.000.000 €
(i. W.: „Vier Millionen Euro“)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Darmstadt, den 5. Februar 2025 Der Regierungspräsident in Darmstadt
Im Auftrag gez: Köttig-Gross.