Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg
Wirtschaftsplan
des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2024
I. Beschluss der Verbandversammlung
Aufgrund des § 18 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 und 2 der Verbandssatzung in der Fassung vom 1. Januar 1991 zuletzt geändert durch die XIl. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung vom 2. Dezember 2022 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg am 1. Dezember 2023 den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
1. Mit dem Wirtschaftsplan wird der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes festgesetzt
im Erfolgsplan die Erträge mit 22.888.500 EUR
die Aufwendungen mit 22.128.000 EUR
im Vermögensplan die Einnahmen mit 8.808.000 EUR
die Ausgaben mit 8.808.000 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.346.400 EUR festgesetzt.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen werden mit 150.000 EUR ausgewiesen.
4. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt.
5. Beiträge der Mitgliedsgemeinden zur Deckung der laufenden Kosten gemäß § 20 der Verbandssatzung sind im Erfolgsplan des Wirtschaftsjahres 2023 nicht vorgesehen.
6. Es gilt die von der Verbandsversammlung am 1. Dezember 2023 beschlossene
Stellenübersicht.
Babenhausen, den 1. Dezember 2023 Zweckverband
Gruppenwasserwerk Dieburg
gez. Siegfried Sudra
Verbandsvoritzender
II. Öffentliche Auslegung
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 12. Februar bis 11. März 2024 im Verwaltungsgebäude des Zweckerbandes Gruppenwasserwerk Dieburg, Außerhalb Hergershausen 2, 64832 Babenhausen (Hergershausen), im neuen Verwaltungsgebäude, im Sekretariat, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr eingesehen werden.
gez. Siegfried Sudra
Verbandsvorsitzender
III. Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt als Aufsichtsbehörde
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Datum vom 1. Februar 2024 (Zeichen: I 16-03 u 02/2-2018/9) dem Wirtschaftsplan 2024 die Genehmigung wie folgt erteilt:
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der im Beschluss der Verbandsversammlung vom 1. Dezember 2023 über den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes „Gruppenwasserwerk Dieburg“ in Babenhausen für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von
4.346.400 €
(i. W.: „Vier Millionen Dreihundertsechsundvierzigtausendvierhundert Euro“)
gemäß § 103 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
2. den im vorgenannten Beschluss festgesetzten Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
150.000 €
( i. W.: “Einhundertfünzigtausend“)
gemäß § 102 Abs. 4 HGO; sowie
3. den im vorgenannten Beschluss festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
4.000.000 €
(i. W.: „Vier Millionen Euro“)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Darmstadt, den 1. Februar 2024 Der Regierungspräsident in Darmstadt
Im Auftrag gez: Horst Kreher.